Kinderschutzkonzept SC Rhenania Hochdahl

Jugendschutzkonzept

Kinderschutzkonzept SC Rhenania Hochdahl

Schutzkonzept SC Rhenania Hochdahl

Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch

Stand: Juli 2026


1. Einleitung und Präambel

1.1 Anlass und Motivation des Vereins

Der SC Rhenania Hochdahl versteht sich als ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche Freude am Fußball erleben, sich sportlich und persönlich entwickeln und sich sicher und geschützt fühlen können.

Mit diesem Schutzkonzept macht der Verein deutlich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt – insbesondere vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch – fester Bestandteil unseres Selbstverständnisses ist.

Sportvereine sind Orte von Nähe, Vertrauen und Körperlichkeit. Genau diese Nähe kann missbraucht werden. Ein Schutzkonzept ersetzt nicht das Vertrauen zwischen Kindern, Eltern und Verantwortlichen, sondern gibt allen Beteiligten einen klaren, verbindlichen Rahmen, an dem sie sich orientieren können.

1.2 Geltungsbereich und Verbindlichkeit

Dieses Schutzkonzept gilt für alle Mitarbeitenden des Vereins – haupt- und ehrenamtlich –, für Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Vorstandsmitglieder sowie für alle weiteren Personen, die im Verein Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen.

Die Verhaltensregeln und Handlungsleitfäden dieses Konzepts sind für alle Funktionsträgerinnen und Funktionsträger verbindlich.

1.3 Zielgruppen

  • Kinder und Jugendliche als die zu schützenden Personen, deren Wohl im Mittelpunkt steht.

  • Trainerinnen, Trainer, Betreuerinnen und Betreuer als Bezugspersonen im täglichen Sportbetrieb.

  • Eltern und Erziehungsberechtigte als Partner im Kinderschutz.

  • Vorstand und ehrenamtlich Engagierte, die die Rahmenbedingungen verantworten.

2. Ziel des Schutzkonzepts

Ziel dieses Schutzkonzepts ist es, allen Mitarbeitenden des SC Rhenania Hochdahl einen handlungssicheren Rahmen zu geben.

Es soll Kinder und Jugendliche vor Kindeswohlgefährdung – insbesondere vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch – schützen, das Bewusstsein aller Beteiligten schärfen und im Ernstfall ein klares, abgestimmtes Vorgehen sicherstellen.

Das Konzept schafft Transparenz nach innen und außen: Kinder, Eltern und Mitarbeitende sollen wissen, welche Regeln im Verein gelten, an wen sie sich wenden können und wie mit Hinweisen und Beschwerden umgegangen wird.

3. Kindeswohlgefährdung

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen erheblich beeinträchtigt oder gefährdet ist.

Eine Gefährdung kann sowohl außerhalb als auch innerhalb des Vereins entstehen. Beides muss der Verein ernst nehmen.

3.1 Außerhalb des Vereins

Kindeswohlgefährdungen entstehen häufig im häuslichen oder sozialen Umfeld des Kindes, etwa durch Vernachlässigung, körperliche oder seelische Gewalt oder sexualisierte Gewalt außerhalb des Vereins.

Trainerinnen, Trainer und Betreuende sind hier oft wichtige Vertrauenspersonen, denen sich Kinder anvertrauen oder an denen Veränderungen im Verhalten auffallen.

Beobachtungen dieser Art werden ernst genommen und nach dem in Kapitel 9 beschriebenen Handlungsleitfaden weitergegeben.

3.2 Innerhalb des Vereins

Kindeswohlgefährdung kann auch innerhalb des Vereins entstehen – durch Mitarbeitende gegenüber Kindern und Jugendlichen oder zwischen Kindern und Jugendlichen selbst.

Gerade im Sport begünstigen körperliche Nähe, Umkleide- und Duschsituationen, Fahrten und Übernachtungen sowie das natürliche Vertrauens- und Autoritätsverhältnis zwischen Trainer und Kind Situationen, in denen Grenzen überschritten werden können.

Der Verein benennt diese Risiken bewusst und begegnet ihnen mit den Maßnahmen dieses Konzepts.

4. Sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch

Sexualisierte Gewalt umfasst ein weites Spektrum von Handlungen – von unbeabsichtigten Grenzverletzungen über gezielte Übergriffe bis hin zu strafrechtlich relevanten Taten.

Ihnen gemeinsam ist, dass die Grenzen und die Würde von Kindern und Jugendlichen missachtet werden. Sexualisierte Gewalt ist fast immer Ausdruck eines Machtgefälles und des Missbrauchs von Vertrauen und Autorität.

4.1 Grenzverletzung

Grenzverletzungen sind meist unabsichtliche Handlungen, die auf mangelnder Achtsamkeit, fehlendem Einfühlungsvermögen oder auf Distanzlosigkeit beruhen – zum Beispiel unangemessenes Anfassen, aufgedrängte Kosenamen oder das Bloßstellen eines Kindes.

Ob eine Grenze verletzt wurde, richtet sich wesentlich nach dem subjektiven Empfinden des betroffenen Kindes oder Jugendlichen.

4.2 Sexuelle Übergriffe

Übergriffe geschehen in der Regel nicht zufällig oder aus Versehen. Sie resultieren aus einem Mangel an Respekt, aus fachlichen Mängeln oder aus einer gezielten Desensibilisierung gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Kennzeichnend ist das bewusste Hinwegsetzen über Regeln und das Missachten verbaler oder nonverbaler Reaktionen der Betroffenen – etwa durch das Auferlegen von Geheimhaltung oder die Sexualisierung der Mannschaftsatmosphäre.

Übergriffe können eine gezielte Strategie zur Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs sein.

4.3 Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt

Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt sind in den §§ 174–185 StGB geregelt.

Dazu zählen unter anderem der Missbrauch von Schutzbefohlenen, der Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, exhibitionistische Handlungen, das Ausstellen oder der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften sowie Beleidigungen auf sexueller Grundlage.

4.4 Mögliche Personenkonstellationen

Zwischen Jugendlichen und Kindern:

  • Große Entwicklungsunterschiede begünstigen Grenzverletzungen untereinander, etwa im Gefühl von Nähe und Distanz.

  • Sexuelle Übergriffe zeigen sich häufig durch ein Machtgefälle zwischen den Beteiligten.

Zwischen Mitarbeitenden des Vereins und Kindern oder Jugendlichen:

  • Übergriffe geschehen auch hier aufgrund eines Machtgefälles, das gezielt ausgenutzt wird.

  • Eine typische Täterstrategie ist das sogenannte Grooming – die bewusste Vorbereitung und Planung eines sexuellen Übergriffs.

4.5 Täterstrategie Grooming

Grooming bezeichnet die bewusste Vorgehensweise und Planung eines sexuellen Übergriffs durch schrittweise Grenzverschiebung, das Testen der Widerstandskraft des Opfers und die Isolation der betroffenen Person von ihrem sozialen Umfeld.

Im Vereinskontext richtet sich Grooming häufig nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern auch an Trainerinnen und Trainer, Betreuende sowie die Elternschaft, um Vertrauen aufzubauen und Kontrolle zu gewinnen.

Typischerweise werden dabei folgende Schritte durchlaufen:

  • Abhängigkeit aufbauen.

  • Ablenken und Bedenken zerstreuen.

  • Freiräume schaffen.

  • Sukzessive Grenzverschiebung und Austesten von Widerstand.

  • Strategien zum Schutz vor Aufdeckung bzw. bei drohender Aufdeckung.

Wichtig für Trainerinnen und Trainer:

  • Straftaten selbst sind meist nicht zu beobachten – Grenzverletzungen und Übergriffe hingegen schon.

  • Hinweise von Kindern und Jugendlichen gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter müssen immer ernst genommen und nach dem Handlungsleitfaden weitergegeben werden.

5. Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist die Grundlage für alle Schutzmaßnahmen. Der Verein betrachtet dazu systematisch die Strukturen, Situationen und Orte, in denen Nähe entsteht und Grenzen überschritten werden könnten, und leitet daraus konkrete Regeln ab.

5.1 Situationen und Orte mit erhöhtem Risiko

  • Umkleide- und Duschsituationen sowie das gemeinsame Umziehen.

  • Fahrten zu Auswärtsspielen und Turnieren sowie Übernachtungen bei Trainingslagern und Freizeiten.

  • Einzeltraining, Einzelgespräche und andere Vier-Augen-Situationen.

  • Situationen mit engem Körperkontakt, etwa beim Trösten, bei Hilfestellungen oder in emotional aufgeladenen Momenten.

5.2 Nähe- und Machtverhältnisse

Zwischen Trainerinnen bzw. Trainern und Kindern besteht ein natürliches Autoritäts- und Vertrauensverhältnis. Kinder ordnen sich Anweisungen unter und suchen Anerkennung.

Der Verein macht dieses Machtgefälle bewusst zum Thema, damit es nicht ausgenutzt wird.

5.3 Digitale Risiken

Auch die digitale Kommunikation birgt Risiken: Einzelchats zwischen Erwachsenen und Kindern, Mannschafts-Chatgruppen ohne Aufsicht, das Teilen von Fotos und Videos sowie Kontaktaufnahmen über soziale Medien.

Der Verein regelt den Umgang damit im Verhaltenskodex (Kapitel 6).

5.4 Ableitung von Schutzmaßnahmen

Aus der Risikoanalyse leiten sich die Verhaltensregeln, die Vorgaben zu Nähe und Distanz, die Regeln für Umkleide- und Übernachtungssituationen sowie die digitalen Kommunikationsregeln dieses Konzepts ab.

Die Risikoanalyse wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.

Hinweis:

  • Die vereinsspezifische Risikoanalyse (konkrete Angsträume und Risikosituationen an den Sportstätten des SC Rhenania Hochdahl) wird durch die Verantwortlichen erstellt und diesem Konzept als Anlage beigefügt.

6. Verhaltenskodex

Der Trainings- und Spielalltag zwischen Trainerinnen und Trainern, Betreuerinnen und Betreuern, Vorstandsmitgliedern sowie weiteren ehrenamtlichen Mitarbeitenden und den Kindern und Jugendlichen soll von gegenseitigem Respekt, einer gleichwürdigen Haltung und einem angemessenen Verhältnis von Nähe und Distanz geprägt sein.

Vertrauen und eine gewisse Nähe gehören zur täglichen Arbeit in einem Sportverein. Die folgenden Regeln stellen sicher, dass ein verantwortungsvoller Umgang miteinander möglich ist und das Risiko sexualisierter Gewalt gesenkt wird.

6.1 Achtsamkeit im Alltag

  • Fremde Personen auf dem Vereinsgelände werden angesprochen und nach ihrem Anliegen gefragt.

  • Jede Grenzverletzung, die im Alltag wahrgenommen wird, wird angesprochen und thematisiert.

6.2 Nähe und Distanz

  • Im Training ist Nähe in einigen Situationen notwendig; in emotional aufgeladenen Situationen (Angst, Trauer, Wut) kann Nähe den Kindern und Jugendlichen helfen.

  • In bedrohlichen Situationen, etwa bei Handgreiflichkeiten, ist zur Gefahrenabwehr ein Einschreiten unerlässlich, wenn verbale Kommunikation nicht ausreicht.

  • Wann immer möglich, wird das Kind vorher gefragt, ob es angefasst oder umarmt werden darf – zum Beispiel bevor es getröstet wird.

  • Folgende Körperbereiche werden nicht berührt: Brust, Genitalbereich und Gesäß.

  • Jede körperliche Berührung ist von Achtsamkeit und Zurückhaltung geprägt.

6.3 Vier-Augen-Situationen

  • Einzelgespräche können ein wichtiges Instrument im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sein; sie müssen nachvollziehbar und zugänglich sein.

  • Räume werden dabei nicht abgeschlossen.

6.4 Sprache und Wortwahl

  • Die verbale und nonverbale Kommunikation ist gewaltfrei; sexualisierte oder bedrohende Sprache wird nicht verwendet.

  • Grenzüberschreitendes verbales und nonverbales Verhalten unter Spielerinnen und Spielern wird sofort unterbunden.

6.5 Beachtung der Intimsphäre

Der Schutz der Intimsphäre ist ein Recht jedes Menschen, das der Verein wahrt. Dabei achten wir auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und ihren jeweiligen Entwicklungsstand.

  • Kinder und Jugendliche ziehen sich geschlechtergetrennt in getrennten Umkleidekabinen um.

  • Bevor eine Umkleidekabine betreten wird, wird angeklopft.

6.6 Kleidung

  • Die Kleidung aller Kinder, Jugendlichen und Funktionsträger passt zur Körpergröße und ist für den Trainingsbetrieb angemessen; Brust-, Bauch- und Gesäßbereich sind bedeckt.

  • Alle Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.

6.7 Disziplinierungsmaßnahmen

  • Die Würde jedes Kindes wird geachtet; in Konflikten werden die Bedürfnisse des Kindes reflektiert und berücksichtigt.

  • Konsequenzen haben einen direkten Bezug zum Anlass und sind nachvollziehbar und transparent.

6.8 Zulässigkeit von Geschenken

  • Geschenke oder Zuwendungen von Einzelpersonen an einzelne Kinder sind nicht erlaubt, da emotionale Abhängigkeiten entstehen können und der Anschein der Vorteilsgewährung vermieden werden soll.

6.9 Digitale Kommunikation und Fotorechte

  • Die Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen erfolgt möglichst über Gruppen, in die Eltern oder weitere Verantwortliche einbezogen sind, nicht über verdeckte Einzelchats.

  • Foto- und Videoaufnahmen im Vereinskontext erfolgen nur mit Einwilligung der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten und werden nicht unkontrolliert weiterverbreitet.

6.10 Meldepflicht bei Verstößen

Jeder Verstoß gegen diese Verhaltensregeln wird thematisiert und unterbunden.

Dazu werden Gespräche mit den betroffenen Kindern und Funktionsträgern und – falls erforderlich – mit Fachpersonal geführt.

6.11 Kenntnisnahme und Selbstverpflichtung

  • Jede und jeder Mitarbeitende des Vereins muss ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

  • Alle Funktionsträgerinnen und Funktionsträger erhalten zu Beginn ihrer Tätigkeit die Verhaltensregeln in Schriftform und verpflichten sich schriftlich zu deren Einhaltung (siehe Selbstverpflichtungserklärung im Anhang).

7. Personalverantwortung und Prävention

Der sorgfältige Umgang mit Personalverantwortung ist ein zentraler Baustein der Prävention. Der Verein achtet bei der Auswahl, Einarbeitung und Begleitung seiner haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden auf den Kinderschutz.

7.1 Erweitertes Führungszeugnis

Von allen Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird die Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses verlangt.

Die Einsichtnahme wird dokumentiert; das Führungszeugnis wird in regelmäßigen Abständen erneut vorgelegt.

7.2 Auswahl und Einarbeitung

Das Thema Kinderschutz wird bereits im Aufnahme- und Einführungsgespräch neuer Trainerinnen, Trainer und Betreuender angesprochen.

Neue Mitarbeitende erhalten das Schutzkonzept, unterzeichnen die Selbstverpflichtungserklärung und werden mit den internen und externen Ansprechpersonen vertraut gemacht.

7.3 Schulung und Fortbildung

  • Das Team der Trainerinnen und Trainer sowie der Betreuenden informiert sich über sexualisierte Gewalt und eignet sich entsprechendes Wissen an.

  • Ein gemeinsames Problembewusstsein wird erarbeitet und regelmäßig aufgefrischt.

  • Es besteht ein Ehren- bzw. Verhaltenskodex, der die grundlegenden Verhaltensregeln beschreibt.

  • Es gibt ein Beschwerdeverfahren sowie interne und externe Ansprechpartner.

8. Partizipation und Stärkung der Kinder

Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen, ihre Gefühle ernst nehmen und sich trauen, „Nein“ zu sagen, sind besser geschützt.

Der Verein stärkt Kinder und Jugendliche gezielt und bezieht sie in die Gestaltung eines sicheren Vereinslebens ein.

8.1 Beteiligung im Vereinsalltag

Kinder und Jugendliche werden ermutigt, ihre Meinung zu äußern, Kritik zu formulieren und sich bei Problemen an Vertrauenspersonen zu wenden.

Ihre Rückmeldungen werden ernst genommen und fließen in die Weiterentwicklung des Vereins ein.

8.2 Stärkung von Selbstbewusstsein und Grenzkompetenz

Der Verein fördert das Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen und vermittelt ihnen, dass sie über ihren eigenen Körper bestimmen, unangenehme Berührungen ablehnen und sich Hilfe holen dürfen.

Die Botschaft „Dein Körper gehört dir“ und das Recht, deutlich „Nein“ zu sagen, werden altersangemessen im Trainingsalltag vermittelt.

Hinweis:

  • Konkrete Präventionsangebote und Kooperationen für Kinder und Jugendliche (z. B. altersgerechte Aufklärungs- oder Präventionsprojekte) werden vom Verein regelmäßig angeboten, wie z. B. der regelmäßige Besuch der Jugendschutz-Beauftragten der Stadt Erkrath.

9. Ansprechpersonen und Beschwerdemanagement

Für die Kinder und Jugendlichen des SC Rhenania Hochdahl gibt es mehrere Möglichkeiten, sich an erwachsene Vertrauenspersonen zu wenden.

Kinder, Eltern und Mitarbeitende können sich jederzeit an die folgenden Personen wenden.

9.1 Interne Ansprechpersonen

Trainerinnen und Trainer:
Für jede Spielerin und jeden Spieler ist die jeweilige Trainerin bzw. der jeweilige Trainer die erste direkte Ansprechperson. Sie sind fortwährend bemüht, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und eine sichere, vertrauensvolle Atmosphäre in den Teams zu schaffen. Das Gleiche gilt für die Betreuerinnen und Betreuer.

Jugendvorstand:
Die Kinder und Jugendlichen können sich jederzeit an die Personen des Jugendvorstands wenden:

  • Christian Fuhrmann (Jugendleiter)

  • Konstantin Baron (stellvertretender Jugendleiter)

  • Henning Braun

  • David Fröschl

  • Dirk Gernoth

  • Klaus Kolaric

  • Marcel Sassenhagen

Vorstand:
Aus dem Vorstand stehen Rene Hahnen und Sonja Weißer als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung.

Besondere Ansprechperson:
Herr Tobias Gassmann fungiert als besondere Ansprechperson für das Thema sexualisierte Gewalt im Verein.

9.2 Externe Beratungs- und Fachstellen

Kinderschutzbeauftragte Stadt Erkrath
Fr. T. Bicer-Poyraz
ASD Stadt Erkrath
E-Mail: Tuemay.Bicer-Poyraz@erkrath.de
Tel.: 0211 2407 5127
Mobil: 0160 901 613 29
Notfalltelefon: 0211 2407 5191

Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt (SKFM Mettmann)
Neanderstraße 68–72
40822 Mettmann
Tel.: 02104 1419 226
Fax: 02104 1419 222
E-Mail: sexualisiertegewalt@skfm-mettmann.de

Schulpsychologischer Dienst / Beratung Kreis Mettmann
Goethestraße 23
40822 Mettmann
E-Mail: schulpsychologie@kreis-mettmann.de
Tel.: 02104 99 2010

9.3 Beschwerdewege

Kinder, Eltern und Mitarbeitende können Hinweise und Beschwerden mündlich oder schriftlich an jede der genannten internen Ansprechpersonen richten.

Beschwerden werden vertraulich behandelt, ernst genommen und – soweit erforderlich – nach dem Handlungsleitfaden weiterbearbeitet.

Niemandem entstehen Nachteile daraus, dass er oder sie einen Hinweis gibt oder eine Beschwerde vorbringt.

10. Interventions- und Handlungsleitfaden

Bei jedem Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder Kindeswohlgefährdung ist ein besonnenes, abgestimmtes Vorgehen entscheidend.

Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren, keine überstürzten Konfrontationen, Beobachtungen dokumentieren und die zuständige Ansprechperson bzw. Fachstelle einbeziehen.

Betroffene Kinder werden geschützt, Hinweise werden ernst genommen.

10.1 Verdacht gegen eine Person außerhalb des Vereins

  • Bei jedem Verdacht wird eine interne Ansprechperson bzw. die besondere Ansprechperson des Vereins informiert.

  • Diese kontaktiert bei Bedarf die Kinderschutzbeauftragte der Stadt Erkrath.

  • Ist die Kinderschutzbeauftragte nicht erreichbar, kann in dringenden Fällen der ASD der Stadt Erkrath kontaktiert werden.

10.2 Verdacht gegen eine Person innerhalb des Vereins

  • Steht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Vereins im Verdacht, wird nicht mit weiteren Personen darüber gesprochen; informiert werden zunächst ausschließlich die besondere Ansprechperson bzw. der Vorstand.

  • Steht eine Person aus dem Vorstand im Verdacht, wird eine externe Fachstelle einbezogen.

  • Diskretion ist zwingend, um die betroffenen Kinder zu schützen und im Fall eines unbegründeten Verdachts auch die beschuldigte Person nicht vorzuverurteilen.

10.3 Verdacht zwischen Kindern und Jugendlichen

  • Grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten unter Kindern und Jugendlichen wird sofort unterbunden.

  • Die besondere Ansprechperson bzw. der Vorstand wird informiert und entscheidet über das weitere Vorgehen, bei Bedarf unter Einbeziehung einer Fachstelle.

10.4 Dokumentation und Zusammenarbeit

Beobachtungen und Gespräche werden zeitnah, sachlich und nachvollziehbar dokumentiert (siehe Musterformular im Anhang).

Je nach Schwere des Verdachts arbeitet der Verein mit den zuständigen Fachstellen, dem Jugendamt bzw. ASD und – bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten – mit der Polizei zusammen.

Der Schutz des betroffenen Kindes hat in jedem Schritt Vorrang.

Grundsatz:

  • Kein Verdachtsfall wird allein und im Alleingang bearbeitet.

  • Im Zweifel wird immer eine Fachberatungsstelle hinzugezogen – anonym und fallbezogen ist dies jederzeit möglich.

11. Umgang mit Krisen und Öffentlichkeit

Wird ein Vorfall öffentlich oder droht er öffentlich zu werden, ist ein abgestimmtes und zurückhaltendes Kommunikationsverhalten wichtig.

Auskünfte nach außen erteilt ausschließlich der Vorstand bzw. eine von ihm benannte Person.

  • Der Schutz und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Kinder haben in jeder Kommunikation Vorrang.

  • Es werden keine Details veröffentlicht, die Rückschlüsse auf betroffene Personen zulassen.

  • Auch bei einem unbegründeten Verdacht wird die betroffene beschuldigte Person geschützt und – nach Aufklärung – rehabilitiert.

12. Aufarbeitung und Nachsorge

Nach einem Vorfall stehen die Unterstützung der betroffenen Personen und die Aufarbeitung im Verein im Vordergrund.

Betroffene Kinder und ihre Familien erhalten Unterstützung und werden auf geeignete Beratungs- und Hilfsangebote hingewiesen.

Der Verein arbeitet den Vorfall intern auf, prüft, ob Schutzlücken bestanden haben, und passt seine Regeln und Abläufe entsprechend an.

Ziel ist es, aus jedem Vorfall zu lernen und das Schutzkonzept fortlaufend zu verbessern.

13. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung

Dieses Schutzkonzept soll allen Mitarbeitenden einen handlungssicheren Rahmen bieten.

Um seine Qualität zu gewährleisten, wird es regelmäßig überprüft und an aktuelle Bedingungen angepasst. Ein dafür benanntes Team entwickelt das Konzept weiter, wertet Erfahrungen aus und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden die aktuellen Regeln kennen.

  • Verankerung des Schutzkonzepts im Vereinsalltag und in der Einarbeitung neuer Mitarbeitender.

  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung, mindestens alle zwei Jahre oder anlassbezogen.

  • Klare Verantwortlichkeiten für Umsetzung und Fortschreibung.

  • Evaluation der Wirksamkeit unter Einbeziehung der Rückmeldungen von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden.

14. Ausblick

Der SC Rhenania Hochdahl versteht dieses Schutzkonzept als lebendiges Dokument.

Es ist kein abgeschlossenes Werk, sondern Ausdruck einer dauerhaften Haltung: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Aufgabe aller im Verein.

Das Konzept wird kontinuierlich weiterentwickelt und an neue Erkenntnisse und Anforderungen angepasst.

15. Anhang und Dokumente

Dem Schutzkonzept sind folgende Dokumente und Vorlagen beigefügt bzw. werden ergänzt:

  • Selbstverpflichtungserklärung (Vorlage zum Unterschreiben)

  • Mitteilung über Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

  • Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (Infoseite)

  • Gewichtige Anhaltspunkte – kwg-info.de

  • Interne Verfahrensabläufe der Stadt Erkrath

  • Netzwerk Kinderschutz | Stadt Erkrath

  • Ablaufschema bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung